Zurückstellung
Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines kognitiven, motorischen, emotionalen oder sozialen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann?
Dann können Sie für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 eine Zurückstellung beantragen, sodass Ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult wird.
Besucht Ihr Kind bereits die 1. Klasse, ist eine Zurückstellung während des ersten Schulhalbjahres ebenfalls möglich. Dieser Zurückstellung müssen sie als Eltern zustimmen.
Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung der Grundschule im Schulbezirk des Kindes, ob das Kind in die Juniorklasse aufgenommen wird. Diese Entscheidung wird in Absprache mit der Kooperationslehrkraft und den ErzieherInnen der Kindertageseinrichtung getroffen. In diese Entscheidung werden auch die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU) mit einbezogen. Der Besuch der Juniorklasse ist dann verpflichtend.
Mit Einführung der Besuchspflicht soll es ein landesweit geeignetes Diagnoseinstrument geben. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Zuweisung nach fairen Kriterien erfolgt.
Wenden Sie sich spätestens beim Einschulungsgespräch an Ihrer zuständigen Grundschule an:
• die Schulleitung
• die Kooperationslehrkraft der Grundschule
• die für die Grundschule zuständige Beratungslehrkraft oder
• die Regionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung am zuständigen Schulamt
Verfahren
Sie können die Zurückstellung vom Schulbesuch Ihres Kindes formlos schriftlich bei der jeweiligen Grundschule beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie schriftlich.
In einzelnen Fällen kann ein Gutachten des Gesundheitsamtes ebenfalls erforderlich sein.
Die Zeit der Zurückstellung zählt nicht zur Dauer der Grundschulpflicht. Ihr Kind wird ohne besonderen Antrag im darauffolgenden Schuljahr eingeschult.
Für den Besuch der 1. Klasse müssen die Eltern Ihr Kind nochmals regulär an der Grundschule des zugehörigen Schulbezirks angemeldet werden. Dazu muss es das übliche Schulanmeldeverfahren durchlaufen.
Anmeldung
Interessierte Eltern können den Antrag für die Aufnahme in die Juniorklasse herunterladen und ausgefüllt der Schule zukommen lassen. Anschließend erhalten Sie eine Einladung für einen Informations- und Schnuppermittag. Dieser findet gemeinsam mit Ihrem Kind statt.
Bis zum Schuljahr 2027/2028 ist eine verbindliche Anmeldung erst nach:
- genehmigtem Antrag auf Zurückstellung
- evtl. Vorstellung beim Gesundheitsamt und
- der Teilnahme am Informations- und Schnuppermittag möglich.
Ob Ihr Kind dann aufgenommen wird, entscheidet die Leitung der Grundschule in Einvernehmen mit der Leitung der Juniorklasse.
Sie als Eltern werden nach Abschluss des gesamten Verfahrens schriftlich über die Aufnahme Ihres Kindes in der Juniorklasse informiert.
